Allgemeinen Verkaufsbedingungen IT HARDWARE

Terms and Conditions

1. Durchsetzbarkeit der allgemeinen Verkaufsbedingungen:

Alle Verkäufe von Zubehör (im Folgenden « Produkte »), die von Evernex (nachfolgend « Evernex » genannt) vermarktet werden, unterliegen ausdrücklich und ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  Um einen regulären Ablauf bei Bestellungen zu ermöglichen, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen planmäßig an jeden Kunden gesendet. Aus diesem Grund impliziert die Bestellung eines Produkts durch den Kunden dessen volle und bedingungslose Anerkennung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Eine schriftliche Annahme dieser Verkaufsbedingungen durch den Auftraggeber sowie die Annahme eines bestellten Produktes durch den Kunden entspricht der gültigen Annahme dieses Dokuments.  Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ungeachtet anderslautender Bestimmungen, wie andere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Verkaufsbedingungen, die der Kunde bei Auftragsbestätigungen oder anderen Handelsforumlaren unterzeichnet hat. Dass EVERNEX die Bestimmungen der Auftragsbestätigung des Kunden und/oder jegliche andere Dokumente zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht in Frage stellt, lässt sich nicht so auslegen, dass die Verkaufssbedingungen in dieser Form auch zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden können.

2. Änderung oder Streichung der Bestellung:

Eine Stornierung oder Änderung der Bestellung durch den Auftraggeber wird nach Bestätigung der Bestellung nicht mehr von Evernex akzeptiert, außer die die Bedingungen für eine solche Stornierung oder Änderung werden von EVERNEX an einer anderen Stelle schriftlich definiert. Ohne vorherige und ausdrückliche Genehmigung durch EVERNEX kann kein Produkt gegen eine Gutschrift umgetauscht werden. Die mit dem Transport verbundenen Risiken, Aufwendungen und Verpflichtungen liegen beim Kunden. Evernex ist – in Übereinstimmung mit den erforderlichen Bedingungen und Fristen – berechtigt, ohne jegliche Haftung oder Entschädigung, eine (ausstehende) Bestellung zu stornieren, im Falle i) einer durch den Auftraggeber verursachten Verzögerung oder eines Zahlungsverzugs, (ii) einer Verletzung einer der Bestimmungen dieses Dokuments durch den Auftraggeber, (iii) einer wesentlichen Änderung der Lieferbedingungen von Rohstoffen oder Komponenten eines Drittzulieferers, (iv) von Ereignisses die außerhalb des Einflussbereichs von Evernex liegen und die den Transport von Produkten oder die Lieferung von Rohstoffe unmöglich machen und / oder (v) im Falle der Gefahr der Insolvenz des Kunden oder eines Zahlungsverzug.

3. Preis:

Die Produkte werden zu dem zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preis verkauft. Die Preise werden ohne Mehrwertsteuer angegeben, und Produkte, die auf dem Firmengelände von Evernex beladen werden, werden ohne Kosten für Transport, Installation und Inbetriebnahme indiziert, sofern nicht ausdrücklich im Preisangebot angegeben.

Evernex ist berechtigt, seine Preise zu ändern, wenn Tarife und Verkaufsbedingungen der eigenen Lieferanten oder Dienstleister geändert werden.

4. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten:

Für Produkte, die in unseren Räumlichkeiten gelagert werden, wird eine Rechnung wird für jede Lieferung erstellt und ausgestellt. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist die Zahlung spätestens dreißig (30) Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Evernex behält sich das Recht vor, eine sofortige Zahlung und/oder Zahlungsgarantien zu verlangen, sollten Zahlungsverzug oder die finanzielle Situation des Kunden dies nötig machen.

Für Beträge, die durch die oben genannten Fristen entstehen, werden automatisch Vertragsstrafen (nach dreifachem (3) gesetzlichen Zinssatzes berechnet) erstellt.

Jeder Kunde, der sich im Zahlungsverzug befindet, haftet – neben der Vertragsstrafe – auch automatisch mit einer Pauschale für Einziehungskosten in Höhe von vierzig (40) Euro (Art. L.441-6 undD.441-5 des französischen Handelskodex). Wenn die Kosten diesen Pauschalbetrag übersteigen, ist Evernex berechtigt, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen. Darüber berechtigt jeder Zahlungsverzug den Kunden automatisch zu einer Entschädigung, die als Strafklausel zu 10% des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer festgesetzt wird. Diese Schäden und Entschädigungen sind auf einfache Anfrage von Evernex hin zu zahlen. Bei Versäumnis des Kunden, auf der Rechnung indizierte Teilbeträge zu bezahlen, ist volle Preis des Produktes sowie auch der Betrag, der noch aussteht, umgehend auszuzahlen.

Im Falle einer verspäteten Zahlung behält sich Evernex das Recht vor, die Lieferung und/oder Leistung der laufenden Bestellung auszusetzen oder zu widerrufen, ohne jedweden Rechtsbehelf. Bei verspäteter Zahlung werden alle Zahlungen, die noch für andere Lieferungen ausstehen, sofort fällig; sofern Evernex nicht beschließt, die damit verbundenen Bestellungen zu widerrufen. Evernex wird die vom Kunden getätigte Anzahlung beibehalten, unbeachtet etwaiger ergänzender Schäden oder Interessen, die von Evernex geltend gemacht werden können. Rechnungen können innerhalb von sechzig (60) Tagen ab dem Ausstellungsdatum revidiert werden. Über diese Frist hinaus gelten sie als akzeptiert und können nicht mehr revidiert werden. Bei erwarteter Zahlung wird kein Rabatt gewährt.

5. Versand – Lieferungen

5.1 Lieferungsmodalitäten:

Sofern die entsprechenden Verkaufsbedingungen nichts anderes bestimmen, werden die Produkte ab Werk, in dem die auf die LKW zu beladenen Produkte gelagert werden, ausgeliefert. Verspätet sich die Versendung wegen eines dem Auftraggeber zuzurechnenden Grundes, behält sich Evernex das Recht vor, Lagerkosten nach den Modalitäten und Zahlungsbedingungen gemäß Artikel 4 zu berechnen.

Wenn die Verkaufsbedingungen eine Lieferung am einen bestimmten Bestimmungsort («franco») vorsehen, transportiert Evernex oder der von Evernex beauftragte Lieferant die Produkte an den von vereinbarten Ort der Lieferung.

Mit den Produkten entstehende Kosten, Risiken und Haftung entfallen auf den Kunden. Der Kunde hat jegliches Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte am Standorten von Evernex zur Verfügung gestellt oder an das von Evernex im Auftrag des Kunden benannten Transportunternehmens zurück gegeben werden, selbst zu tragen.

Das Entladen des Produkts am Bestimmungsort erfolgt stets auf Kosten des Auftraggebers, ungeachtet sonstiger bestehender Lieferbedingungen.

5.2 Liefertermine:

Die von Evernex an den Kunden kommunizierten Versandzeiten sind rein indikativ. Evernex behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.

Lieferverzögerungen bedürfen kein Widerrufsrecht des Auftraggebers sowie keiner Strafen, Schäden oder Zinsen.

5.3 Verspätete Lieferungen – Force majeure:

Evernex ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind. Evernex begeht keinen Vertragsbruch, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen von Evernex oder seiner Lieferanten durch ein Ereignis höherer Gewalt verzögert, unterbrochen oder verhindert wird. Folgende Fälle sollen insbesondere als Ereignisse höherer Gewalt, die die Nichterfüllung von, von Evernex übernommenen, Verpflichtungen entschuldigen, gelten: Alle Gründe außerhalb der Kontrolle von EVERNEX, unter anderem und ohne Einschränkung Feuer, Streiks, Überflutungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Quarantänebeschränkungen, Kriege, Verkehrsstörungen, Mangel an Arbeitskräften, Rohstoffen und Produktionsmitteln.

Im Zweifelsfall unterliegt die rechtzeitige Lieferung der fristgerechten Erfüllung der Pflichten der Kunden gegenüber Evernex.

5.4 Annahme von Produkten:

Die Produkte werden ab Verlassen der Evernex Lagerstandorte als erhalten und akzeptiert angesehen. Im Falle einer “Ex-Works” Lieferung ist um Zeitpunkt der Lieferung kein Anspruch auf die Menge der Produkte in Abwesenheit des Kunden oder eines seiner Vertreter zugelassen.

Wenn die Produkte ihren Bestimmungsort erreichen, hat der Auftraggeber (oder sein Vertreter) die Verantwortung (unabhängig von den Lieferbedingungen), für einen guten Zustand der Produkte zu sorgen, bevor die Produkte – unter ihrer Beaufsichtigung – entladen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der Ware jegliche Verluste oder Schäden per Einschreiben an das Transportunternehmen zu melden. Nur der Kunde ist berechtigt, unter Beachtung der Bestimmungen der Artikel L133-5 et L133-6 des französischen Handelsgesetzbuches Eigentumsvorbehalte an das Transportunternehmen zu stellen. Der Kunde muss Evernex bei Schäden, die bei Verzug oder einer Verzögerung der Entladung der Produkte oder bei Nichterfüllung der entsprechenden Ansprüche entstehen, innerhalb der vorgeschriebenen Fristen entschädigen.

6. Konformität der Produkte – Garantie und Haftung

6.1 Garantie:

Für die verkaufte Ausrüstung greift für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Zustellung eine Garantie bei jeglichen Sach- und Verarbeitungsfehlern. Ungeachtet der Beanstandungen an den Beförderer sind Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder wegen mangelnder Übereinstimmung zwischen bestelltem und geliefertem Produkt oder der wegen Zustellungsfehlern müssen innerhalb von acht (8) Tagen nach Zustellung der Ware schriftlich angezeigt werden. Fehlende Reservierungen, die innerhalb der vorgeschriebenen Frist gemeldet werden, werden gelieferte Produkte als mit der Bestellung übereinstimmend gesehen.

Nach der Garantie ist die einzige Verpflichtung, die Evernex obliegt, unter Ausschluss jeglicher anderer Rechtsmittel, der Umtausch des Produkts oder eines Teils, der von Evernex’ Diensten als defekt anerkannt ist. Kein Produkt sollte vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Evernex zurückgesandt werden. Evernex trägt die Transportkosten in Bezug auf jeglichen Ersatz, der ordnungsgemäß genehmigt und durch einen Mangel des Produkts gerechtfertigt ist.

Über die oben genannten Garantiebedingungen hinaus können Service und Betreuung von Evernex geleistet werden, die unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Evernex fallen.

6.2 Garantieausschluss:

Sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen (i) Mängel und Schäden, die durch normale Abnutzung und / oder (ii) Mängel oder Fehler, die durch einen Dritten verursacht wurden, oder durch einen Zwischenfall über die Kontrolle von Evernex hinausgehen (Transport, mangelhafte Montage, mangelhafte Wartung …) (iii) Mängel oder Fehler, die sich aus einer anomalen Verwendung von Produkten oder aus Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen ergeben, die von Evernex oder dem Hersteller für die Verwendung und den Betrieb von Produkten beigelegt werden oder (iv) Mängel oder Fehler, die sich aus einer Veränderung der Produkte ergeben, die weder erwartet, noch von Evernex zugelassen wurden; (v) Exposition der Produkte zu Bedingungen, die die geltenden Anweisungen in Umweltangelegenheiten überschreiten, und (vi) allgemeiner, jegliche unangemessene oder missbräuchliche Verwendung der Produkte. Darüber hinaus ist keine Garantie fällig, wenn der Kunde das Produkt nach der Entdeckung eines Mangels ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Evernex verwendet hat oder wenn der Kunde sich weigert, Evernex das Produkt prüfen zu lassen, um die Art des Fehlers zu ermitteln.

Diese Garantie schließt jede andere Garantie aus, sei es ausdrücklich oder implizit.

6.3 Haftungsbeschränkung:

Evernex haftet nicht für indirekte Schäden (einschließlich insbesondere, wie zwischen den Parteien vereinbart und ohne Einschränkung, für Betriebsverluste, Verluste von Dateien, Programmen und / oder Daten, Verluste von Gewinnen, Verträgen, Kunden oder Umsätzen), der dem Kunden potenziell durch einen offensichtlichen oder versteckten Mangel, der das Produkt beeinträchtige, entstanden sein kann, auch wenn Evernex über das mögliche Auftreten solcher Schäden informiert worden ist.

In jedem Fall ist die Haftung von Evernex für Schäden jeglicher Art, die der Kunde erlitten hat, ausdrücklich und streng auf fünf Prozent (5%) des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer beschränkt, die der Kunde für Evernex für das defekte Produkt effektiv bezahlt hat.

7. Eigentumsvorbehaltsklausel:

Als wesentliche und entscheidende Voraussetzung für den Verkauf werden Produkte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, unter einer Klausel verkauft, die ausdrücklich die Übertragung des Eigentums an den Produkten an die Zahlung des vollständigen Preises einschließlich ihrer Haupt- und Nebenbestandteile bindet.

Diese Bestimmungen stellen kein Hindernis für die Übertragung aller Verlustrisiken und Verschlechterungen der verkauften Waren sowie aller Risiken dar, die bei der Lieferung der Produkte im Sinne des Artikels 5 verursacht werden könnten.

Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Kosten eine Versicherung abzuschließen, die alle Risiken aus den Produkten ab dem Datum der Zustellung abdeckt. Der Kunde hat die Produkte zu lagern, um sicherzustellen, dass sie nicht mit anderen verwechselt werden und sollte sie mit Kennzeichen versehen.

Im Falle einer Beschlagnahme oder sonstiger Eingriffe von Dritten auf die Produkte sowie im Falle von Konkurs-, Liquidations- oder ähnlichen Verfahren hat der Kunde Evernex unverzüglich zu unterrichten, damit Evernex seine Rechte wahrnehmen kann.

Der Kunde sollte nicht das Eigentum an den Produkten als Garantie verpfänden oder übertragen. Evernex behält sich das Recht vor, diese Eigentumsvorbehaltsklausel durchzusetzen, die dem Kunden in keiner Weise auferlegt wird.

Im Falle eines Zahlungsverzugs bei einer Ratenzahlung oder bei Verletzung dieser Eigentumsvorbehaltsklausel verpflichtet sich der Kunde, bei Evernex’s erster Aufforderung, die Produkte in gutem Zustand und auf eigene Kosten zurückzusenden.

Jetzt schon gewährt der Kunde Evernex freien Zugang zu seinen Räumlichkeiten, damit Evernex die Produkte wieder in Besitz nehmen kann.

Darüber hinaus ist Evernex berechtigt, den Kaufvertrag ohne Rückgriff auf eine Entscheidung des Gerichts und mit sofortiger Wirkung durch Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu kündigen. Für den Fall, dass der Kunde seiner Verpflichtung zur Rücksendung der Produkte nicht nachkommt, kann der Kunde durch die Verfügung eines Gerichts (“ordonnance de référé”) dazu gezwungen werden. Die Verfügung ermächtigt den Verkäufer auf der Grundlage dieser Eigentumsvorbehaltsklausel, die Produkte auf Kosten des Käufers wieder in Besitz zu nehmen und aus den Räumlichkeiten des Kunden oder jedem anderen Ort zu entfernen. Diese Klausel bleibt im Falle einer Konkurs-, Liquidations- oder ähnlichen Verfahren vollstreckbar. Werden Produkte, die unter diese Eigentumsvorbehaltsklausel fallen, vom Kunden an einen Dritten verkauft, so wird die Forderung von Evernex automatisch auf den dem Kunden vom Kunden geschuldeten Preis übertragen. Der Kunde verpflichtet sich, Evernex unverzüglich und auf die erste Anforderung hin alle nützlichen Informationen und Unterlagen über den Käufer der Produkte zu übermitteln. Jede von Evernex erhaltene Vorauszahlung wird von Evernex einbehalten.

8. Geheimhaltung:

Der Kunde erkennt an, dass alle Informationen, Daten und Geschäftsdokumentationen jeglicher Art, Methoden, Know-how, Quellcodes, Herstellungsprozesse, die von Evernex im Rahmen dieser Vereinbarung verwendet oder implementiert werden, das exklusive Eigentum von Evernex bleiben und streng vertraulich behandelt werden. In Folge dessen verpflichtet sich der Kunde, diese Informationen, Daten und Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben und / oder nicht für eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung von Evernex zu nutzen.

Der Kunde verpflichtet sich, Evernex auf dessen Anforderung hin alle Informationen, Daten und Dokumente, die er von Evernex zum Zwecke dieser Vereinbarung erhalten hat, zurückzugeben.

Der Kunde hat seinen Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen die Möglichkeit zu geben, eine Vertraulichkeitsverpflichtung einzuhalten, die mit der in dieser Vereinbarung festgelegten identisch ist, und hält Evernex an jeglichen Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung von Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder Beauftragten schadlos. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung überdauert die Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien und verpflichtet den Kunden, bis die entsprechenden Informationen, Daten und / oder Dokumente in den öffentlichen Bereich fallen.

9. Sonstiges:

9.1. Ersetzen – Änderungen:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden, zusammen mit den besonderen Bedingungen, den Kaufvertrag und regelt die Beziehungen zwischen den Parteien. Im Falle von Widersprüchen oder Auslegungsschwierigkeiten herrschen die besonderen Bedingungen. Der Kaufvertrag kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete, in Schriftform vorliegende Anpassung geändert werden.

9.2. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ein Urteil eines zuständigen Gerichts nach dem für diesen Vertrag geltenden Recht als illegal oder nichtig erklärt werden, so gilt diese Klausel als modifiziert, um so weit als möglich die ursprüngliche und gemeinsame Intention der Parteien in Übereinstimmung mit geltendem Recht darzustellen; die anderen Vertragsbedingungen bleiben vollumfänglich in Kraft.

9.3. Verzicht:

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass kein Versäumnis und keine Verzögerung seitens einer der Parteien bei der Inanspruchnahme einer Bedingung dieses Vertrags als Verzichtserklärung hinsichtlich eines solchen Rechts gilt.

Jeder Verzicht auf eine Bestimmung ist in jedem Fall Gegenstand einer von beiden Parteien unterzeichneten und in Schriftform vorliegenden Vertragsanpassung.

9.4. Übertragung des Vertrags:

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde seine Rechte und Pflichten gemäß diesem Vertrag ohne die vorherige und ausdrückliche Zustimmung von Evernex nicht weitergeben oder übertragen darf.

10. Anwendbares Recht – Gerichtsbarkeit:

10.1 Sprache:

TDiese Verkaufsbedingungen werden in französischer und englischer Sprache erstellt. Im Falle von Widersprüchlichkeiten oder Auslegungsschwierigkeiten ist die französische Fassung maßgebend.

10.2 Anwendbares Recht:

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen, die besonderen Bedingungen und die daraus resultierenden Verkaufs- und Kaufgeschäfte unterliegen dem französischen Recht, um jegliche Kollisionsregel auszuschließen. Die Anwendung des am 11. April 1980 in Wien abgeschlossenen Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge zum internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.

10.3 Gerichtsbarkeit:

Alle Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Rechtsstreitigkeiten über die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien unterliegen der alleinigen juristischen Zuständigkeit der Gerichte an der Niederlassung von Evernex, unabhängig von den gewählten Zahlungsmodalitäten, einschließlich im Falle einer einstweiligen Verfügung (“référés”), Anträge auf Anforderungen (“procédure sur requête”), Klage oder Gewährleistung der Angeklagten und ungeachtet jeglicher gegenteiliger Klausel.

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